Dr. Julia Roderer - psychische Gefährdungsbeurteilungen | GBU bei psychischen Belastungen
Die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig und ein dynamischer Zustand. Für Arbeitgeber, Beauftragte des Arbeitsschutzes und Betriebsräte ist die Kenntnis dieser Einflussfaktoren in der eigenen Organisation erfolgskritisch. Denn nur, wenn sie die konkreten Belastungsfaktoren kennen, können sie überprüfen, ob genügend Ressourcen zu deren Bewältigung vorhanden sind oder ob diese aufgebaut werden müssen.
Seit dem Jahr 2013 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie bei der Gefährdungsbeurteilung (kurz: GBU) auch die psychische Belastung Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen müssen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen daher alle Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, wie es um psychische Belastungen in seiner Organisation steht und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gegebenenfalls erforderlich sind, um zu verhindern, dass Belastungsfaktoren zu Einbußen in der psychischen Gesundheit führen (u.a. ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 6).
Ziel der GBU psychischer Belastungen ist es, dass Ihre Arbeitnehmer durch die Arbeit psychisch nicht krank werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die psychische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und stehe Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Psychische Gefährdungsbeurteilungen GBU - warum gerade jetzt
In Wirtschaft und Arbeitswelt finden gerade tiefgreifende Veränderungen statt, die sich auch auf die Anforderungen an die arbeitenden Menschen auswirken. Dabei sind im Fokus des Arbeitsschutzes zunehmend psychische Belastungsfaktoren.
Warum? Die Entwicklung der Zahlen hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitstage, Leistungsminderung und Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen deuten darauf hin, dass psychische Belastungen in den letzten Jahren stark angestiegen sind und Bewältigungsmöglichkeiten unzureichend vorhanden sind (BMAS 2013).
Eine zentrale Rolle spielen hierbei:
Arbeitsverdichtung, z.B. Personalabbau
Beschleunigung und Agilität, z.B. verkürzte Halbwertzeit des Wissens
Dienstleistungsorientierung, z.B. Emotionsarbeit
Fließende Grenzen der Lebensbereiche, z.B. Vermischung von Arbeits- & Privatzeit
Subjektivierung, z.B. hohe Eigenverantwortung
Digitalisierung, z.B. neue & hohe Kommunikationsanforderungen
All diesen Faktoren gemeinsam ist, dass sie Anforderungen beinhalten, bei deren Bewältigung zu einer hohen Wahrscheinlichkeit Unterstützung erforderlich ist, damit eine entsprechende Leistung erreicht und die psychische Gesundheit erhalten bleibt.
Umso wichtiger ist es, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, Ihre Mitarbeiter auf der Arbeit vor psychischen Belastungen zu schützen und entsprechende Ressourcen aufzubauen. Nicht nur Arbeitnehmer profitieren davon, auch Arbeitgeber ziehen Ihren Nutzen daraus durch weniger Krankentage und Fehlzeiten. Um zu erkennen, wo potenzielle psychische Belastungen in Ihrem Arbeitsumfeld vorhanden sind, ist es unerlässlich, eine fundierte Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen durchzuführen.
GBU psychischer Belastungen - Gefahren frühzeitig erkennen
Bereits vorhandene psychische Erkrankungen können Sie als Arbeitgeber zwar nicht heilen, aber dank einer gewissenhaften GBU können Sie diese insofern verhindern, als dass Sie die Gefährdung so gering wie möglich halten. Psychische Gefährdungsbeurteilungen zeigen Ihnen auf, wo psychische Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter bestehen. Forschungsergebnisse zeigen, dass insbesondere Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, fehlende oder dysfunktionale Führung, soziale Unterstützung und Arbeitszeit wichtige psychische Belastungsfaktoren sind, die bei einer Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen sind. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist damit ein wichtiger Bestandteil der Prävention, die die Gesundheit und Leistungsbereitschaft aller Arbeitnehmer nachhaltig sichern und verbessern kann. Der Nutzen für Unternehmen und Arbeitnehmer ist vielfach empirisch belegt.
Ich unterstütze Sie bei der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung
Wenn Sie wenig Erfahrung mit der GBU psychischer Belastungen haben, unterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Die GBU psychischer Belastungen liefert Ihnen Aufschluss darüber, was Ihre Mitarbeiter bewegt, motiviert oder ausbremst. Gemeinsam erkennen wir mittels der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, wie es Ihren Mitarbeitern geht und wie Sie dazu beitragen können, dass es ihnen langfristig gut geht. Dabei setze ich auf Mitarbeiterbefragung mittels des TÜV Hessen BalanceChecks, Interviews sowie Analyseworkshops. Durch ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen kann ich bestmöglich abschätzen, was das beste Mittel zur Gefährdungsbeurteilung innerhalb Ihres Unternehmens ist.
Psychische Gefährdungsbeurteilungen - GBU durch TÜV Hessen BalanceCheck
Nutzen Sie die Reputation und Sicherheit des weltweit führenden Zertifizierers und setzen den TÜV BalanceCheck zur GBU psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen ein – die Garantie für ein rechtssicheres Vorgehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der TÜV Hessen BalanceCheck ist ein Online-Verfahren, das sich innerhalb der GBU zur psychischen Belastung vielfach bewährt hat. Das Verfahren zeichnet sich durch eine hervorragende wissenschaftliche Fundierung sowie eine übersichtliche Gestaltung aus. Vom methodischen Hintergrund her ist das Instrument ein Screeningverfahren, es analysiert im Vergleich zu anderen Instrumenten mehrere Merkmale mit mehreren Bewertungsstufen. Es handelt sich konkret um eine Weiterentwicklung des ebenfalls gut belegten und breit eingesetzten Impuls Check.
Psychische Gefährdungsbeurteilungen GBU lassen sich durch den TÜV Hessen BalanceCheck angenehm und leicht durchführen. Ein großer Vorteil für die GBU psychischer Belastungen ist dabei, dass sich unterschiedliche Wirklichkeiten und Normwerten individuell berücksichtigen lassen. Der TÜV Hessen BalanceCheck ist vergleichbar mit einer Mitarbeiterbefragung, schließt aber auch die Analyse und Präsentation der Daten sowie die Ableitung von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen ein. Das Instrument lässt sich auf Ihre konkreten Bedürfnisse einstellen.
Sie möchten wissen, ob es hinsichtlich der psychischen Belastung Unterschiede zwischen Standorten, Teams, Geschlecht, Alter, Tätigkeit, Kontext, … gibt? Mittels des TÜVBalance Checks liefere ich Ihnen diese Erkenntnisse.
Dank meiner Erfahrung auf diesem Gebiet der GBU kann ich Sie bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mittels TÜV Hessen Balance-Check umfassend unterstützen. Dabei erhalten Sie von mir einen umfangreichen kostenfreien Service vor, während und nach der Befragung durch den TÜV BalanceCheck. Dieser beinhaltet ein Kick-off Meeting zum Projektstart bei Ihnen Vorort, bei dem wir u.a. die für Sie relevanten Zielgruppen definieren, die Erstellung eines individuellen Kommunikationsplans und die Bereitstellung vielfältiger konkreter Materialien zur Kommunikation in Ihrem Unternehmen. Während der Befragung erhalten Sie ebenfalls als Teil des Pakets technischen und fachlichen Support sowie regelmäßiges Feedback über die Rücklaufquote in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können wir dann auch individuell entscheiden, ob Sie einen Reminder an die Teilnehmer Ihrer Umfrage oder eine kostenfreie Verlängerung der Laufzeit Ihrer Gefährdungsbeurteilung wünschen.
Übrigens ist der TÜV BalanceCheck auch in anderen Sprachen verfügbar. Sprechen Sie mich einfach an.
Gefährdungsbeurteilung leichtgemacht
Gerne biete ich Ihnen bei der GBU psychischer Belastungen meine kompetente Hilfe an. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und beauftragen Sie mit mir eine erfahrene Expertin auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Ich liefere Ihnen durch eine fachmännisch ausgeführte Gefährdungsbeurteilung schnelle und zuverlässige Ergebnisse und unterstütze Sie dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, die psychische Gefährdungsbeurteilungen GBU verbindlich vorschreibt.
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Fragen haben und nähere Informationen benötigen. Wenn ich Ihren individuellen Fall kenne, kann ich Sie am besten beraten.